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13.03.2013 10:55 (19340 x gelesen)

Neun Monate zwischen Hoffnung und Hightech

Schwangerschaften sind heute nicht mehr selbstverständlich. Jedes Kind, das zur Welt kommt, wird deshalb besonders umfassend betreut und lückenlos überwacht. Jährlich kommen neue Tests auf den Markt, hoch spezialisierte Hightech-Verfahren wie 3D-Ultraschall, MRT für Schwangere oder fetalchirurgische Operationen des Kindes im Bauch der Mutter sind möglich geworden. Ein scheinbar perfekter Start ins Leben. Aber ist dieser Fortschritt immer ein Gewinn oder manchmal sogar schädlich?

Link zur Dokumentation auf arte.tv

In Deutschland werden mehr als zwei Drittel aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften eingestuft. 30 Prozent der Kinder kommen per Kaiserschnitt zur Welt und 20 Prozent der Geburten müssen heute künstlich eingeleitet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht dringenden Handlungsbedarf und warnt vor einem Zuviel an unnötigen medizinischen Interventionen. Der jüngste Bericht der AOK-Krankenkasse vom Dezember 2012 belegt: Die Zahl der operativen Eingriffe ist im letzten Jahr überproportional gestiegen. Europaweit werden immer größere Geburtskliniken geschaffen, in denen Schwangerschaft und Geburt optimal gemanagt werden sollen. Mit dem Etikett "mehr Sicherheit" und der Hoffnung auf "mehr Gewinn" wurde bereits ein Drittel aller kleineren Geburtsabteilungen geschlossen.

Aus dem Wunsch nach einem gesunden Kind ist längst der Zwang zu einem perfekten geworden. Als Reaktion darauf wollen sich die Ärzte immer mehr absichern und Eltern ihre gute Hoffnung durch maximale Kontrolle zurückbekommen. Aber ist das überhaupt möglich? Die Angst ist ein guter Nährboden, um immer mehr Untersuchungen zu verkaufen, aber sie schadet oft der gesunden Entwicklung des Kindes, so die neusten Ergebnisse der Hirnforscher und Psychologen. Wie möchten wir zukünftig den Beginn des Lebens gestalten und welchen Preis sind wir bereit, im Namen von Sicherheit und Perfektion zu zahlen? Die Dokumentation beleuchtet die aktuellste medizinische Entwicklung, vom Trend zu Megakliniken bis zur Genanalyse in der 12. Woche durch einen neuen Bluttest, geht den Interessen nach, die hinter der Geburtsmedizin stehen, und sucht nach Alternativen.

Bei Besuchen einiger der größten deutschen und französischen "Perinatal-Zentren" in Paris, an der Universität Leipzig und in Hamburg-Eppendorf erlebt der Zuschauer, wie Drillinge im Bauch der Mutter operiert werden, und erfährt, wie die moderne Hightech-Medizin einerseits Leben rettet, andere Eltern dagegen unnötig belastet. Gemeinsam mit Michel Odent, Pionier der Natürlichen Geburt und Direktor des Primary Health Research-Zentrums in London, versucht die Dokumentation, den Folgen der heutigen Geburtsmedizin nachzuspüren. Internationale Experten wie der Hirnforscher Prof. Gerald Hüther und Bindungsforscherin Prof. Corinna Reck geben interessante Einblicke in ihre neuste Forschung. Das Fazit alarmiert: Die Qualität von Schwangerschaft und Geburt stellt entscheidende Weichen für eine gesunde Entwicklung der Kinder. Der Organismus wird in dieser Zeit regelrecht "programmiert". Mütterlicher Stress hat deshalb langfristige Folgen für die Stressresistenz des Kindes.

(Zitiert nach arte.tv/de/7321004.html)



05.11.2012 08:27 (17126 x gelesen)

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Ärzte Zeitung, 19.09.2012

 

Berufshaftpflicht

Versicherer drücken sich um Kliniken

Neben Hebammen geraten jetzt Gynäkologen und Chirurgen, aber auch Kliniken und MVZ zunehmend in Versicherungsnot: Denn immer mehr Versicherer weigern sich, ihnen Haftpflichtpolicen anzubieten. Es drohen Zustände wie in den USA.

 

Haftpflichtversicherung gesucht: Das gilt für immer mehr Kliniken, MVZ und Ärzte.

 

HAMBURG (hf). Krankenhäuser und Ärzte in Fachrichtungen wie Gynäkologie, Humangenetik und Chirurgie haben es immer schwerer, eine bezahlbare Berufshaftpflichtversicherung zu finden. Das beklagte der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) in Hamburg.

"Die Zahl der Versicherer, die auch schwere Risiken und Fachrichtungen zeichnen, ist spätestens seit 2012 äußerst begrenzt", erläuterte Sven Erichsen, Geschäftsführer bei Aon Versicherungsmakler.

So habe sich die Axa aus der Versicherung von Krankenhäusern vollständig zurückgezogen. Hintergrund sei die erhebliche Verteuerung von schweren Personenschäden. Die Hebammen, deren Versicherungsprobleme breit durch die Presse gingen, stünden damit nicht allein.

Maklerin und VDVM-Vorstandsmitglied Adelheid Marscheider aus Eggolsheim spürte das bei einem ihrer Kunden, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit 33 Ärzten, unter ihnen viele Humangenetiker.

"Die R+V-Versicherung kündigte einen Rahmenvertrag mit dem Bundesverband Deutscher Humangenetiker sehr kurzfristig zum 1. Juli 2012", erklärte Marscheider.

In USA häufig kein bezahlbarer Versicherungsschutz

Unter dieser Police habe das MVZ 20.000 Euro Prämie pro Jahr bezahlt. "Wir haben danach erfolglos versucht, bei einem deutschen Versicherer das Risiko neu zu decken", so Marscheider.

Auch Marktführer Allianz habe das MVZ abgelehnt. "Die Allianz hat mitgeteilt, sie versichert das Risiko nicht, würde sie es versichern, betrüge die Prämie mindestens 140.000 Euro", verdeutlichte Marscheider.

Anfragen im Londoner Versicherungsmarkt Lloyd's blieben gleichfalls ergebnislos. Schließlich fand die Maklerin die österreichische Donau Versicherung.

Die neue Jahresprämie: 72.000 Euro. "Manche Praxen stehen vor der Schließung, wenn sie keinen Versicherungsschutz finden", sagte Marscheider.

Laut Aon-Mann Erichsen gibt es in den USA bereits bestimmte ärztliche Fachrichtungen in ganzen Regionen nicht mehr, weil es keinen bezahlbaren Versicherungsschutz gebe.

"Auch bei uns ist der Wettbewerb zum Erliegen gekommen." Die Versicherer, die überhaupt noch aktiv seien, könnten sich die Risiken gezielt aussuchen.




27.02.2012 12:18 (14589 x gelesen)

Geburtshilfe - verzögerte Abnabelung vermeidet Eisenmangel

Stockholm - An vielen Kliniken ist es üblich, die Nabelschnur sofort nach der Geburt abzuklemmen. Dem Neugeborenen wird dadurch ein beträchtliches Blutreservoir der Plazenta entzogen. In einer randomisierten klinischen Studie im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2011; 343; d7157) verminderte die frühzeitige Abnabelung die Ferritin-Werte und erhöhtedie Anämierate im Alter von vier Monaten.

Die intrauterale Plazenta ist nach der Geburt noch prall mit Blut gefüllt. Wird das Neugeborene über 3 Minuten etwa 10 Zentimeter unter das Niveau des Uterus gehalten, erhält das Neugeborene über die pulsierende Nabelschnur eine ordentliche autologe Bluttransfusion, die laut Ola Andersson vom Krankenhaus in der schwedischen Stadt Halmstadt (Provinz Halland) das Blutvolumen des Kindes um ein Drittel steigern kann. ...



16.01.2012 09:13 (7187 x gelesen)

Test wird Kassenleistung

Schwangere Frauen haben künftig Anspruch auf einen Test auf Gestationsdiabetes zulagen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter Einbeziehung einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen. Mit einem Diabetes nehme das Risiko für bestimmte Geburtskomplikationen zu. Laut IQWiG kann eine Routineuntersuchung werdender Mütter auf Schwangerschaftsdiabetes einen positiven Effekt haben.
Entsprechend sind in der ärztlichen Betreuung von Schwangeren künftig zwei Tests vorgesehen: ein Vortest und, wenn erforderlich, ein zweiter Test im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat. Der Vortest dient laut G-BA dazu, die Frauen zu erkennen, denen dann ein zweiter, entscheidender Zuckertest angeboten wird. "Zusätzlich wurde mit dem Beschluss ein Merkblatt erarbeitet, das schangere Frauen beim Beratungsgespräch mit ihrem Arzt unterstützen soll", sagte G-BA-Mitglied Harald Deisler.

aus: Deutsches Ärzteblatt/ Jg. 108/ Heft 51-52/ 26. Dezember 2011



28.11.2011 11:45 (13096 x gelesen)

WEINHEIM, 18. NOVEMBER 2011

Skandalöses Verhör

Weinheimer Schülerin siegt im bundesweiten Geschichtswettbewerb
 

Den Geschichtspreis des Bundespräsidenten hat eine Abiturientin aus Weinheim gewonnen. Constanze Wollenweber recherchierte ein skandalöses Verhör von rund 200 Frauen nach einer Fehlgeburt.

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Gymnasiastin Constanze Wollenweber im
                        Rückblick auf den Umgang mit verdächtigen Frauen
                        1951: Einfach dankbar, dass ich heute lebe.
                        Foto: David Ausserhofer

Gymnasiastin Constanze Wollenweber im Rückblick auf den Umgang mit verdächtigen Frauen 1951: Einfach dankbar, dass ich heute lebe. Foto: David Ausserhofer

Constanze Wollenweber (18) hat das Thema zunächst gar nicht richtig begriffen. Der Geschichtslehrer hatte wohl auch Schwierigkeiten zu vermitteln, worum es beim "Frauenverhör von Weinheim" konkret gegangen ist. Doch als die Abiturientin am Werner-Heisenberg-Gymnasium Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) sich etwas eingehender mit merkwürdigen Listen und einer noch seltsameren Polizeiaktion befasste, "habe ich mich als Frau fast persönlich angegriffen gefühlt".

Auf Anregung der Stadtarchivarin Andrea Rößler untersuchte die in Mannheim lebende Gymnasiastin für den Geschichtswettbewerb unter dem Titel "Ärgernis, Aufsehen, Empörung - Skandale in der Geschichte" einen Vorfall aus dem Jahr 1951. Am 15. und 16. Februar wurden damals rund 200 Frauen aus Stadt und Umland ins Rathaus bestellt, wo eigens für das Verhör 14 Räume eingerichtet worden waren. Worum es ging, wurde den Frauen zunächst vorenthalten. Sie mussten alles stehen und liegen lassen, wurden vom Arbeitsplatz abgeholt oder aus der Küche oder vom Krankenbett eines Angehörigen. Es spielte auch keine Rolle, dass sich während der mehrstündigen Abwesenheit der Mutter niemand um die fünf Kinder kümmern konnte.

Im Rathaus erfuhren die Frauen zwar, dass sie sich wegen einer Fehlgeburt zu rechtfertigen hatten. Eine Aufklärung über ihre Rechte gab es allerdings ebenso wenig wie über die wahre Absicht des Verhörs. "Haben sie abgetrieben", lautete stets die stereotype Frage.

Hintergrund der skandalösen Aktion war eine angeblich auffällige Häufung von Fehlgeburten. Ein Weinheimer Arzt hatte deshalb dem Kreisgesundheitsamt mitgeteilt, "dass mehrere Abtreiberinnen tätig sein mussten". Die Staatsanwaltschaft Mannheim übernahm die Ermittlungen. Dabei berief sie sich auf das Nazi-Gesetz zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933. Demnach war "jede Unterbrechung der Schwangerschaft" zu melden, ebenso "binnen drei Tagen" eine Fehl- oder Frühgeburt. Das Gesetz galt zwar nach 1945 formell nicht mehr, doch Baden-Württemberg hatte den betreffenden "Artikel 12" beibehalten, fand Constanze Wollenweber heraus.

Auf 50 Seiten rekonstruierte sie, was damals geschah. Sie stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Unterlagen des Stadtarchivs, auf Akten, Zeitungsartikel und Beschwerdebriefe empörter Frauen über diese "unmenschliche Sauerei", wie eine Hebamme schrieb. Die Namen auf den Briefbögen mussten geheim gehalten werden. Gespräche mit Zeitzeugen habe es deshalb nicht gegeben. Auch bei Recherchen im persönlichen Umfeld kam die Nachwuchshistorikerin nicht weiter: "Alle Leute, die ich kannte, wussten von nichts." Über den Geist der damaligen Zeit ließ sich die forschende Schülerin von ihren Großeltern berichten. 1951 sei es sehr wichtig gewesen, "der Norm zu entsprechend und bloß nicht aufzufallen", hat sie gelernt.

Die Meldepflicht von Frühgeburten wurde im April 1951 vom Landtag aufgehoben. "Nur durch öffentlichen Druck konnten solche gravierenden Folgen wie Gesetzesänderungen erreicht werden", schrieb Wollenweber. Ihre persönliche Erkenntnis: "Ich bin einfach dankbar, dass ich heute lebe."

Constanze Wollenweber hat nicht nur das Tabuthema - "die Frauen haben sich schuldig gefühlt, obwohl sie für eine Fehlgeburt ja nichts konnten" - nach wissenschaftlichen Maßstäben aufgearbeitet. Sie hat auch noch einen fiktiven Kurzroman auf 17 Seiten über die "Frauenfänger von Weinheim" verfasst. Ob daraus ein Buch entstehen könnte oder gar ein Film, vielleicht ein Theaterstück - sie weiß es noch nicht: "Erstmal ist im Frühjahr das Abi dran."

Die junge Historikerin hat mit ihrer Arbeit bereits den mit 250 Euro dotierten Landespreis gewonnen. Heute bekommt sie mit dem Bundespreis von Bundespräsidenten Christian Wulff in Berlin 2000 Euro. Damit will sie einen Auslandsaufenthalt finanzieren.

Redaktion: HANS GEORG FRANK




07.11.2011 10:35 (10666 x gelesen)

Ina May Gaskin
Hebamme erhält alternativen Nobelpreis

Die aus den USA stammende Hebamme Ina May Gaskin erhält den "Alternativen Nobelpreis" 2011 (offiziell: Right Livelihood Award). Gaskin lehre und verbreite Geburtsmethoden, die Frauen in den Mittelpunkt stellen und die körperliche wie geistige Gesundheit von Mutter und Kind fördern, begründete die Jury ihre Entscheidung. Gaskin ist eine von vier Preisträgern.
       Die 1940 geborene Gaskin wird häufig als die "berühmteste Hebamme der Welt" bezeichnet. Als Pionierin eines uralten, in ihrem Land vom Aussterben bedrohten Berufes vereine sie wissenschaftliche Analyse mit weitreichender Erfahrung in der natürlichen Medizin, heißt es von der Right-Livelihood-Award-Stiftung. Gaskin sei ein Vorbild für alle, die es wagten, andere Wege zu gehen im Versuch, Geburtshilfe menschlicher zu machen.
       Gaskin half bei etwa 1200 natürlichen Geburten, gemeinsam mit ihren Partnerinnen bei circa 3000. "Dank ihrer Arbeit und Fachkompetenz wurde sie zur Pionierin der Hebammenausbildung und bewahrte dabei ein einzigartiges Wissen, das in einer Welt technisch dominierter Geburten größtenteils vergessen war", so das Komitee. Das "Gaskin Manöver" werde heute international gelehrt. Dabei handelt es sich um eine Methode, die Gaskin von traditionellen Hebammen aus Guatemala lernte. Damit sollen langwierige Wehen, routinemäßige Dammschnitte vermieden sowie Steiß- und Zwillingsgeburten erfolgreich durchgeführt werden.
                                                                         Arne Hillienhof

 

Dieser Artikel stammt aus dem Deutschen Ärzteblatt / Jg. 108 / Heft 42 / 21. Oktober 2011



28.10.2011 11:04 (3834 x gelesen)

Werbung mit Stammzellen aus Nabelschnurblut

Eine Werbung unter Hinweis auf Heilung und Linderung von Krankheiten durch die Zubereitung aus Nabelschnurblut ist wettbewerbswidrig, weil sie sich zur Täuschung eignet und damit unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
    Die Werbung der beklagten Firma, die die Konservierung und Einlagerung von Nabelschnurblut anbietet, führt nach Auffassung des Gerichts in dreierlei Hinsicht in die Irre und war daher zu verbieten: Sie erweckt erstens den falschen Eindruck, Zubereitungen aus Nabelschnurblut würden sich mit hoher Gewissheit dazu eignen, Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Zweitens wird vermittelt, dass praktisch jeder Mensch früher oder später auf solche Zubereitungen angewiesen sei. Und drittens wird behauptet, dass bisherige Experimente und Therapien fast durchweg mit Zubereitung aus Nabelschnurblut durchgeführt worden seien, so dass nur ein Vorrat an eigenem Nabelschnurblut einen sicheren Zugang zu den Therapien eröffnen könne. Im Kern ruft die beklagte Firma somit bei Eltern die Vorsellung hervor, Thearpien auf der Basis von Stammzellen aus Nabelschnurblut kämen bereits seit langer Zeit auf wissenschaftlich fundierter Basis mit großem medizinischen Heilerfolg zum Einsatz und deren Anwendungsbereich werde sich künftig mit Sicherheit um ein Vielfaches erweitern. Insgesamt entsteht so bei den Eltern der Eindruck, sie gefährdeten die Chancen des neugeborenen Kindes auf ein gesundes Leben, wenn sie die Dienstleistung der beklagten Firma nicht in Anspruche nehmen. Sachliche Informationen, die eine vernünftige Abwägung von Kosten, Nutzen und Chancen einer Einlagerung von Nabelschnurblut ermöglichen würden, liefert die beklagte Firma dagegen nicht. Durch nichts untersetzt ist die Prognose, fast jeder Mensch brauche im Laufe seines Lebens Stammzellen aus Nabelschnurblut. Im Gegenteil: Vieles deutet sogar darauf hin, dass die spätere Nutzung eingelagerten Nabelschnurblutes sehr unwahrscheinlich ist. Somit ist diese in einer gesundheitsbezogenen Werbung behauptete Wirkweise wissenschalftlich umstritten oder gar ungesichert. Damit stützt sich der Werbende bewusst auf eine fachlich umstirttene oder ungesicherte Behauptung. Ohne begründete Zweifel zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung dür die objektive Richtigkeit übernommen.
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 28. JUni 2011, Az.: 14 U 87/11)

Dieser Artikel stammt aus dem Deutschen Ärzteblatt / Jg. 108 / Heft 40 /
7. Oktober 2011

 



18.05.2011 14:52 (4512 x gelesen)

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11.05.2011 15:58 (9675 x gelesen)

Wir führen diesen Test ordnungsgemäß durch!

Mit der Veröffentlichung einer neuen Leitlinie geben die Deutsche Diabetesgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nunmehr vor, dass die Diagnose eines Gestationsdiabetes nur noch mit Blut aus der Vene gestellt werden darf. Auf diese Weise soll die Diagnose eines Schwangerschaftsdiabetes verlässlicher werden. Den bisher üblichen Untersuchungen mit Blut aus der Fingerbeere, für die häufig Pateienten-Blutzuckermessgeräte zum Einsatz kamen, sind für die Diagnose nicht länger erlaubt.

"Die Diagnose kann mit Patienten-Blutzuckermessgeräten jedoch nicht gestellt werden, da diese Geräte mit einer Schwankung von bis zu 20% messen. Für die Diagnosesicherung ist das zu ungenau", erklärt der Diabetologe Dr. med. Frank Best aus dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunkpraxen in Nordrhein. Die Diabetesschwerpunktpraxen verfügen über geeichte Messgeräte, mit denen sie die Diagnose exakt stellen können.

Ein Gestationsdiabetes besteht, wenn der Nüchternblutzuckerwert aus dem Venenblut über 91 mg/dl liegt, der Wert eine Stunde nach dem Belastungstest (1-Stunden-Wert) über ....



12.10.2010 00:22 (11673 x gelesen)

Horb a. N.

 

Geburtsstunde für das Geburtshaus

Von Schwarzwälder-Bote, aktualisiert am 10.10.2010 um 19:33
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Sie freuen sich über das erste Geburtshaus (von links): Ulrike Geppert-Orthofer, Gerald Hellstern, Dorothea Fritz, Anna Schaller, Martina Kreidler, Peter Rosenberger, Fridolin Weckerle und Simone Sahiti. Foto: Tischbein Foto: Schwarzwälder-Bote

Von Marion Tischbein

Horb-Dießen. Horbs erstes Geburtshaus wurde gestern in Dießen offiziell eröffnet. Die Hebammen Dorothea Fritz und Anna Schaller wagten diesen Schritt.

"Es gibt nur noch wenige Hebammen, die freiberuflich tätig sind", stellte Dorothea Fritz fest. Das liegt nicht zuletzt an den hohen Versicherungsbeiträgen, die freiberufliche Hebammen aufbringen müssen. Aber wenn etwas passiert, könnten die Schäden in die Millionen gehen. Dorothea Fritz und ihr Team, Hebamme Anna Schaller und die Sekretärin Martina Kreidler, konnten sich über ein volles Haus freuen. Weiterlesen ...



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(c) Dorothea Fritz *  Hebamme * Hohendießen 14 * 72160 Horb- Dießen * Tel.: 07482/929770 * Fax.: 07482/9297909
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