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16.01.2012 09:13 (7199 x gelesen)

Test wird Kassenleistung

Schwangere Frauen haben künftig Anspruch auf einen Test auf Gestationsdiabetes zulagen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter Einbeziehung einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen. Mit einem Diabetes nehme das Risiko für bestimmte Geburtskomplikationen zu. Laut IQWiG kann eine Routineuntersuchung werdender Mütter auf Schwangerschaftsdiabetes einen positiven Effekt haben.
Entsprechend sind in der ärztlichen Betreuung von Schwangeren künftig zwei Tests vorgesehen: ein Vortest und, wenn erforderlich, ein zweiter Test im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat. Der Vortest dient laut G-BA dazu, die Frauen zu erkennen, denen dann ein zweiter, entscheidender Zuckertest angeboten wird. "Zusätzlich wurde mit dem Beschluss ein Merkblatt erarbeitet, das schangere Frauen beim Beratungsgespräch mit ihrem Arzt unterstützen soll", sagte G-BA-Mitglied Harald Deisler.

aus: Deutsches Ärzteblatt/ Jg. 108/ Heft 51-52/ 26. Dezember 2011



28.11.2011 11:45 (13171 x gelesen)

WEINHEIM, 18. NOVEMBER 2011

Skandalöses Verhör

Weinheimer Schülerin siegt im bundesweiten Geschichtswettbewerb
 

Den Geschichtspreis des Bundespräsidenten hat eine Abiturientin aus Weinheim gewonnen. Constanze Wollenweber recherchierte ein skandalöses Verhör von rund 200 Frauen nach einer Fehlgeburt.

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Gymnasiastin Constanze Wollenweber im
                        Rückblick auf den Umgang mit verdächtigen Frauen
                        1951: Einfach dankbar, dass ich heute lebe.
                        Foto: David Ausserhofer

Gymnasiastin Constanze Wollenweber im Rückblick auf den Umgang mit verdächtigen Frauen 1951: Einfach dankbar, dass ich heute lebe. Foto: David Ausserhofer

Constanze Wollenweber (18) hat das Thema zunächst gar nicht richtig begriffen. Der Geschichtslehrer hatte wohl auch Schwierigkeiten zu vermitteln, worum es beim "Frauenverhör von Weinheim" konkret gegangen ist. Doch als die Abiturientin am Werner-Heisenberg-Gymnasium Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) sich etwas eingehender mit merkwürdigen Listen und einer noch seltsameren Polizeiaktion befasste, "habe ich mich als Frau fast persönlich angegriffen gefühlt".

Auf Anregung der Stadtarchivarin Andrea Rößler untersuchte die in Mannheim lebende Gymnasiastin für den Geschichtswettbewerb unter dem Titel "Ärgernis, Aufsehen, Empörung - Skandale in der Geschichte" einen Vorfall aus dem Jahr 1951. Am 15. und 16. Februar wurden damals rund 200 Frauen aus Stadt und Umland ins Rathaus bestellt, wo eigens für das Verhör 14 Räume eingerichtet worden waren. Worum es ging, wurde den Frauen zunächst vorenthalten. Sie mussten alles stehen und liegen lassen, wurden vom Arbeitsplatz abgeholt oder aus der Küche oder vom Krankenbett eines Angehörigen. Es spielte auch keine Rolle, dass sich während der mehrstündigen Abwesenheit der Mutter niemand um die fünf Kinder kümmern konnte.

Im Rathaus erfuhren die Frauen zwar, dass sie sich wegen einer Fehlgeburt zu rechtfertigen hatten. Eine Aufklärung über ihre Rechte gab es allerdings ebenso wenig wie über die wahre Absicht des Verhörs. "Haben sie abgetrieben", lautete stets die stereotype Frage.

Hintergrund der skandalösen Aktion war eine angeblich auffällige Häufung von Fehlgeburten. Ein Weinheimer Arzt hatte deshalb dem Kreisgesundheitsamt mitgeteilt, "dass mehrere Abtreiberinnen tätig sein mussten". Die Staatsanwaltschaft Mannheim übernahm die Ermittlungen. Dabei berief sie sich auf das Nazi-Gesetz zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933. Demnach war "jede Unterbrechung der Schwangerschaft" zu melden, ebenso "binnen drei Tagen" eine Fehl- oder Frühgeburt. Das Gesetz galt zwar nach 1945 formell nicht mehr, doch Baden-Württemberg hatte den betreffenden "Artikel 12" beibehalten, fand Constanze Wollenweber heraus.

Auf 50 Seiten rekonstruierte sie, was damals geschah. Sie stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Unterlagen des Stadtarchivs, auf Akten, Zeitungsartikel und Beschwerdebriefe empörter Frauen über diese "unmenschliche Sauerei", wie eine Hebamme schrieb. Die Namen auf den Briefbögen mussten geheim gehalten werden. Gespräche mit Zeitzeugen habe es deshalb nicht gegeben. Auch bei Recherchen im persönlichen Umfeld kam die Nachwuchshistorikerin nicht weiter: "Alle Leute, die ich kannte, wussten von nichts." Über den Geist der damaligen Zeit ließ sich die forschende Schülerin von ihren Großeltern berichten. 1951 sei es sehr wichtig gewesen, "der Norm zu entsprechend und bloß nicht aufzufallen", hat sie gelernt.

Die Meldepflicht von Frühgeburten wurde im April 1951 vom Landtag aufgehoben. "Nur durch öffentlichen Druck konnten solche gravierenden Folgen wie Gesetzesänderungen erreicht werden", schrieb Wollenweber. Ihre persönliche Erkenntnis: "Ich bin einfach dankbar, dass ich heute lebe."

Constanze Wollenweber hat nicht nur das Tabuthema - "die Frauen haben sich schuldig gefühlt, obwohl sie für eine Fehlgeburt ja nichts konnten" - nach wissenschaftlichen Maßstäben aufgearbeitet. Sie hat auch noch einen fiktiven Kurzroman auf 17 Seiten über die "Frauenfänger von Weinheim" verfasst. Ob daraus ein Buch entstehen könnte oder gar ein Film, vielleicht ein Theaterstück - sie weiß es noch nicht: "Erstmal ist im Frühjahr das Abi dran."

Die junge Historikerin hat mit ihrer Arbeit bereits den mit 250 Euro dotierten Landespreis gewonnen. Heute bekommt sie mit dem Bundespreis von Bundespräsidenten Christian Wulff in Berlin 2000 Euro. Damit will sie einen Auslandsaufenthalt finanzieren.

Redaktion: HANS GEORG FRANK




07.11.2011 10:35 (10737 x gelesen)

Ina May Gaskin
Hebamme erhält alternativen Nobelpreis

Die aus den USA stammende Hebamme Ina May Gaskin erhält den "Alternativen Nobelpreis" 2011 (offiziell: Right Livelihood Award). Gaskin lehre und verbreite Geburtsmethoden, die Frauen in den Mittelpunkt stellen und die körperliche wie geistige Gesundheit von Mutter und Kind fördern, begründete die Jury ihre Entscheidung. Gaskin ist eine von vier Preisträgern.
       Die 1940 geborene Gaskin wird häufig als die "berühmteste Hebamme der Welt" bezeichnet. Als Pionierin eines uralten, in ihrem Land vom Aussterben bedrohten Berufes vereine sie wissenschaftliche Analyse mit weitreichender Erfahrung in der natürlichen Medizin, heißt es von der Right-Livelihood-Award-Stiftung. Gaskin sei ein Vorbild für alle, die es wagten, andere Wege zu gehen im Versuch, Geburtshilfe menschlicher zu machen.
       Gaskin half bei etwa 1200 natürlichen Geburten, gemeinsam mit ihren Partnerinnen bei circa 3000. "Dank ihrer Arbeit und Fachkompetenz wurde sie zur Pionierin der Hebammenausbildung und bewahrte dabei ein einzigartiges Wissen, das in einer Welt technisch dominierter Geburten größtenteils vergessen war", so das Komitee. Das "Gaskin Manöver" werde heute international gelehrt. Dabei handelt es sich um eine Methode, die Gaskin von traditionellen Hebammen aus Guatemala lernte. Damit sollen langwierige Wehen, routinemäßige Dammschnitte vermieden sowie Steiß- und Zwillingsgeburten erfolgreich durchgeführt werden.
                                                                         Arne Hillienhof

 

Dieser Artikel stammt aus dem Deutschen Ärzteblatt / Jg. 108 / Heft 42 / 21. Oktober 2011



28.10.2011 11:04 (3844 x gelesen)

Werbung mit Stammzellen aus Nabelschnurblut

Eine Werbung unter Hinweis auf Heilung und Linderung von Krankheiten durch die Zubereitung aus Nabelschnurblut ist wettbewerbswidrig, weil sie sich zur Täuschung eignet und damit unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
    Die Werbung der beklagten Firma, die die Konservierung und Einlagerung von Nabelschnurblut anbietet, führt nach Auffassung des Gerichts in dreierlei Hinsicht in die Irre und war daher zu verbieten: Sie erweckt erstens den falschen Eindruck, Zubereitungen aus Nabelschnurblut würden sich mit hoher Gewissheit dazu eignen, Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Zweitens wird vermittelt, dass praktisch jeder Mensch früher oder später auf solche Zubereitungen angewiesen sei. Und drittens wird behauptet, dass bisherige Experimente und Therapien fast durchweg mit Zubereitung aus Nabelschnurblut durchgeführt worden seien, so dass nur ein Vorrat an eigenem Nabelschnurblut einen sicheren Zugang zu den Therapien eröffnen könne. Im Kern ruft die beklagte Firma somit bei Eltern die Vorsellung hervor, Thearpien auf der Basis von Stammzellen aus Nabelschnurblut kämen bereits seit langer Zeit auf wissenschaftlich fundierter Basis mit großem medizinischen Heilerfolg zum Einsatz und deren Anwendungsbereich werde sich künftig mit Sicherheit um ein Vielfaches erweitern. Insgesamt entsteht so bei den Eltern der Eindruck, sie gefährdeten die Chancen des neugeborenen Kindes auf ein gesundes Leben, wenn sie die Dienstleistung der beklagten Firma nicht in Anspruche nehmen. Sachliche Informationen, die eine vernünftige Abwägung von Kosten, Nutzen und Chancen einer Einlagerung von Nabelschnurblut ermöglichen würden, liefert die beklagte Firma dagegen nicht. Durch nichts untersetzt ist die Prognose, fast jeder Mensch brauche im Laufe seines Lebens Stammzellen aus Nabelschnurblut. Im Gegenteil: Vieles deutet sogar darauf hin, dass die spätere Nutzung eingelagerten Nabelschnurblutes sehr unwahrscheinlich ist. Somit ist diese in einer gesundheitsbezogenen Werbung behauptete Wirkweise wissenschalftlich umstritten oder gar ungesichert. Damit stützt sich der Werbende bewusst auf eine fachlich umstirttene oder ungesicherte Behauptung. Ohne begründete Zweifel zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung dür die objektive Richtigkeit übernommen.
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 28. JUni 2011, Az.: 14 U 87/11)

Dieser Artikel stammt aus dem Deutschen Ärzteblatt / Jg. 108 / Heft 40 /
7. Oktober 2011

 



11.05.2011 15:58 (9757 x gelesen)

Wir führen diesen Test ordnungsgemäß durch!

Mit der Veröffentlichung einer neuen Leitlinie geben die Deutsche Diabetesgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nunmehr vor, dass die Diagnose eines Gestationsdiabetes nur noch mit Blut aus der Vene gestellt werden darf. Auf diese Weise soll die Diagnose eines Schwangerschaftsdiabetes verlässlicher werden. Den bisher üblichen Untersuchungen mit Blut aus der Fingerbeere, für die häufig Pateienten-Blutzuckermessgeräte zum Einsatz kamen, sind für die Diagnose nicht länger erlaubt.

"Die Diagnose kann mit Patienten-Blutzuckermessgeräten jedoch nicht gestellt werden, da diese Geräte mit einer Schwankung von bis zu 20% messen. Für die Diagnosesicherung ist das zu ungenau", erklärt der Diabetologe Dr. med. Frank Best aus dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunkpraxen in Nordrhein. Die Diabetesschwerpunktpraxen verfügen über geeichte Messgeräte, mit denen sie die Diagnose exakt stellen können.

Ein Gestationsdiabetes besteht, wenn der Nüchternblutzuckerwert aus dem Venenblut über 91 mg/dl liegt, der Wert eine Stunde nach dem Belastungstest (1-Stunden-Wert) über ....



12.10.2010 00:22 (11752 x gelesen)

Horb a. N.

 

Geburtsstunde für das Geburtshaus

Von Schwarzwälder-Bote, aktualisiert am 10.10.2010 um 19:33
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Sie freuen sich über das erste Geburtshaus (von links): Ulrike Geppert-Orthofer, Gerald Hellstern, Dorothea Fritz, Anna Schaller, Martina Kreidler, Peter Rosenberger, Fridolin Weckerle und Simone Sahiti. Foto: Tischbein Foto: Schwarzwälder-Bote

Von Marion Tischbein

Horb-Dießen. Horbs erstes Geburtshaus wurde gestern in Dießen offiziell eröffnet. Die Hebammen Dorothea Fritz und Anna Schaller wagten diesen Schritt.

"Es gibt nur noch wenige Hebammen, die freiberuflich tätig sind", stellte Dorothea Fritz fest. Das liegt nicht zuletzt an den hohen Versicherungsbeiträgen, die freiberufliche Hebammen aufbringen müssen. Aber wenn etwas passiert, könnten die Schäden in die Millionen gehen. Dorothea Fritz und ihr Team, Hebamme Anna Schaller und die Sekretärin Martina Kreidler, konnten sich über ein volles Haus freuen. Weiterlesen ...



03.10.2010 18:11 (9011 x gelesen)

Wir laden Sie herzlich ein, die Eröffnung unseres Geburtshauses mit uns zu feiern und freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen.



03.10.2010 18:10 (9261 x gelesen)

Horb hat zwar keine Geburtsklinik mehr, aber dafür bald ein Geburtshaus

Die Hebamme Dorothea Fritz eröffnet auf Hohendießen das erste Horber Geburtshaus. Zehn Kinder, so die erste Planung, können dort jährlich zur Welt kommen.

Martina Lachenmaier (Neckar-Chronik am 25.09.2010)

Dießen. Die Idee, in Horb ein Geburtshaus zu eröffnen, wurde schon vor sechseinhalb Jahren geboren, sagt die Hebamme Dorothea Fritz. Als erste Gerüchte von der Schließung der Geburtenabteilung am Horber Krankenhaus die Runde machten, dachten freiberufliche Hebammen über ein Geburtshaus nach. Das Projekt scheiterte, weil das Hebammen-Konzept nicht ins Konzept der Krankenhausleitung passte. Weiterlesen ...



20.09.2010 09:16 (8383 x gelesen)

"Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V."  www.quag.de 

Pressemitteilung des RKI

Die wesentlichsten Neuerungen sind die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige Impfkommission (STIKO) Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.



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